Internationales Steuerrecht

Expertise für globale steuerliche Herausforderungen

Das internationale Steuerrecht hat in einer globalisierten Welt eine immer größere Bedeutung. Die fortschreitende Internationalisierung und die zunehmende Vernetzung der Länder stellen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen vor komplexe steuerliche Herausforderungen.

Für Unternehmen sind Aspekte wie die Betriebsstättenbesteuerung, Verrechnungspreise und die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland von entscheidender Bedeutung. Ebenso müssen ausländische Unternehmen ihre Besteuerung in Deutschland berücksichtigen. Im privaten Bereich sind Fragen zur Besteuerung von Zweitwohnsitzen oder Umzügen ins Ausland häufig anzutreffen.

Um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, wurde Herrn Steuerberater Ralf Maxwitat der Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht“ verliehen. Diese Auszeichnung belegt seine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Unsere Beratung im internationalen Steuerrecht umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Außensteuerrecht
  • Wohnsitzverlagerung ins Ausland
  • Auslandsentsendungen von Mitarbeitern
  • Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsteuerfälle
  • Bilanzierung und Reporting nach IFRS

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die steuerlichen Anforderungen im internationalen Kontext zu verstehen und optimale Lösungen für ihre individuelle Situation zu finden.